Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser hat am Donnerstag in Wiesbaden einen Antrag der SPD zur Einsetzung eines NSU-Sonderausschusses vorgestellt.
Die SPD will sowohl die Fehler bei der Aufklärung der NSU-Morde aufarbeiten, als auch detailliert herausarbeiten, wo und in welchem Umfang im behördlichen Bereich Verbesserungsbedarf besteht. Wir wollen uns dieser Aufgabe gemeinsam mit den anderen Fraktionen des Hessischen Landtages stellen. Parlamentarisch ist dies durch die Einsetzung eines Sonderausschusses möglich, sagte Faeser am Donnerstag in Wiesbaden.
Für die SPD-Fraktion reiche es nicht aus im Zusammenhang mit der Befassung mit den NSU-Morden nur nach vorne zu schauen, so die SPD-Politikerin weiter.
Aus unserer Sicht ist der Vorschlag von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, sich allein der Vermeidung künftiger Fehler innerhalb der hessischen Sicherheitsbehörden zu widmen und dies in die Hände einer von der Landesregierung benannten Expertenkommission zu legen, der falsche Weg. Eine von der Landesregierung geleitete Kommission bietet keine Gewähr für neutrale und objektive Aufarbeitung! Gerade der CDU-geführten Hessischen Landesregierung und den hessischen Sicherheitsbehörden sind in der Frage des Umgangs mit den NSU-Morden massive Versäumnisse vorzuwerfen, so zum Beispiel die Verweigerung von Aussagegenehmigungen durch den damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Bouffier (CDU). Diese sind im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags aufgelistet, der parteiübergreifend von CDU, SPD, Bündnis 90/DIEGRÜNEN, FDP und Linken verabschiedet wurde, so die SPD-Politikerin.
Auch bei der Bewertung der Gefahren, die von militanten Neonazis in Deutschland ausgehen, ließ sich umfassendes Versagen der CDU-geführten Landesregierung feststellen. Die CDU-geführte Landesregierung und vor allem Volker Bouffier haben es versäumt beziehungsweise sogar vielfach behindert, dass die offensichtlich rassistisch motivierten Verbrechen der NSU in Hessen zeitnah aufgeklärt werden konnten, so Faeser weiter.
All dies spreche deutlich gegen eine von der Regierung gelenkte Kommission.
Die Fehler der damaligen Landesregierung können bei einer Befassung mit den NSU-Morden im Hessischen Landtag nicht einfach ausgeklammert werden. Das haben bis vor kurzem auch die Bündnis90/DIEGRÜNEN so gesehen. Uns ist auch wichtig, künftige Fehler zu vermeiden und insofern Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Dies ist mit dem Instrument des Untersuchungsausschusses nicht möglich, sagte Faeser.
Der Sonderausschuss soll sich mit konkreten Aspekten befassen. Dazu zähle die SPD die Analyse und Bewertung der Ermittlungsarbeit, des Zusammenwirkens der Sicherheitsbehörden und die strukturellen Rahmenbedingungen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Hessen zur Aufklärung der NSU-Morde.
Anhand der Erkenntnisse des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses, sowie auf der Grundlage der diesem vom Land Hessen zur Verfügung gestellten Akten soll das Verhalten hessischer Entscheidungsträger aufgearbeitet und beurteilt werden. Es sollen Empfehlungen zu der Frage erarbeitet werden, wie die Zusammenarbeit der hessischen Sicherheitsbehörden effektiver gestaltet werden kann und welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen hierfür erforderlich sind, so die SPD-Innenexpertin.
Zudem sollten Empfehlungen zu der Frage erarbeitet werden, wie die Struktur und Arbeitsweise des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz effektiver und demokratisch verfasster ausgestaltet werden könnten und welche Maßnahmen hierfür in Hessen und in Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern erforderlich seien. Der Ausschuss solle zudem aufzeigen, in welchem Umfang die Informationsrechte des Parlaments und die Informationspflichten der Regierung erweitert werden müssten, um künftig die parlamentarische Kontrolle auch in solchen Fällen ausreichend gewährleisten zu können. Der Ausschuss solle außerdem Handlungsempfehlungen erarbeiten, damit die von ihm aufgezeigten Defizite künftig vermieden werden könnten und der in Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten festgestellte inhaltliche und strukturelle Veränderungsbedarf umgesetzt werden könne.
Der NSU-Ausschuss des Bundestags hat parteiübergreifend den Komplex aufgearbeitet. Unserer Auffassung nach wird es der breiten gesellschaftlichen Bedeutung des Themas nicht gerecht, wenn die Aufarbeitung in Hessen allein der Hessischen Landesregierung überlassen wird und die im Parlament vertretenen Fraktionen nicht einbezogen werden. Ich appelliere daher vor allem an die Regierungsfraktionen, ihre bereits geäußerte Haltung in dieser Frage zu überdenken, so Faeser.