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Das Problem in Hessen: Bisher ist das Regierungspräsidium in Darmstadt für Datenschutzprobleme in der Privatwirtschaft zuständig und der Landesdatenschutzbeauftrage für alle öffentlichen Anfragen. Das soll nun anders werden. Für die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser geht es um klare, einheitliche Kompetenzen im Datenschutz: "Wir wollen, dass der Bürger es einfacher hat, seine Datenschutzprobleme mit der öffentlichen Hand zu lösen. Bislang ist es sehr schwierig. Wohin wendet sich der Bürger? Betrifft es den öffentlichen Bereich oder den Privaten?" Künftig solle es eine einheitliche Stelle geben. "Und die möchten wir möglichst bürgernah ausgestaltet haben", so Faeser.
RP Darmstadt als Anlaufstelle unbekannt
Die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen hat den Datenschutz immer mehr geschwächt. Und dass man sich bei Problemen mit privaten Datensammlern in Hessen wie Banken, Versicherungen oder Telefongesellschaften ans Regierungspräsidium in Darmstadt zu wenden hat, wissen die wenigsten.
Doch nicht das, sondern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom März hat bei der CDU in Hessen den Kurswechsel eingeleitet. Noch 2009 hatte die Union einen entsprechenden Vorschlag der SPD abgelehnt. Doch jetzt befand der Europäische Gerichtshof die staatliche Aufsicht über den privaten Bereich in Hessen für unzulässig und forderte eine wirklich unabhängige Stelle, die das Regierungspräsidium nicht sein kann.
"Deswegen war der Vorschlag doch zu versuchen, alle Parteien mit ins Boot zu nehmen. Gerade weil wir ja 40 Jahre Datenschutz in Hessen haben und das immer ein hohes Niveau dargestellt hat", sagt CDU-Politiker Rafael Reißer.
Datenschutzbeauftragter soll neuer, starker Mann werden
Und so sollen sich nach der Sommerpause alle am runden Tisch treffen, um das Gesetz auszuformulieren. Diesmal war die Vorarbeit der SPD nicht völlig umsonst. Denn alle Landtagsfraktionen wollen die Kompetenzen bei Hessens Datenschutzbeauftragten, Professor Michael Ronellenfitsch, bündeln. Der freut sich natürlich: "Durch den gewachsenen Sachverstand und die Kombination des Sachverstandes von zwei Behörden wird die Schlagkraft mit Sicherheit erhöht werden", so Ronellenfitsch.
Verwaltungsprobleme drohen
Noch aber gibt es Probleme: darunter ein typisch Deutsches, erklärt Wolfgang Greilich von der FDP: "Nach deutschem Verwaltungsrecht muss es immer so sein, dass letztlich eine übergeordnete Instanz - im Regelfall eine ministeriale Instanz – verantwortlich für Verwaltungshandeln ist."
Das heißt: Anordnungen des unabhängigen Datenschutzbeauftragten gegenüber der Privatwirtschaft müssen notfalls überprüft werden können. Eine Idee ist, dafür den Landtag zuständig zu machen. Hier denkt man aber auch an das gute Dutzend Datenschützer beim Regierungspräsidium, sagt Nancy Faeser. "Man muss schauen, wie man das jetzt zusammenlegt, ohne dass eine Seite darunter leidet. Weil auch der private Datenschutz hat an Bedeutung gewonnen. Man denke an die bekannten Fälle bei Telekom oder Lidl. Daher ist es wichtig, dass dort auch eine ordentliche Personalausstattung ist, damit man den Firmen auch etwas entgegensetzten kann von Seiten der öffentlichen Hand."
Ellen Enslin von den Grünen sieht es ähnlich. Sie drängt zur Eile: "Gerade im privaten Bereich stehen wir vor enormen Herausforderungen und da ist eigentlich eine schnelle Umsetzung notwendig."
Symbolträchtiges Datum?
Dieser schnellen Einigung steht nun grundsätzlich nichts mehr im Wege. Die Privatwirtschaft betrachtet es mit gemischten Gefühlen. Datenschützer Ronellenfitsch hat ein symbolträchtiges Datum für die Novelle im Auge: "Es könnte mit gutem Willen sehr schnell gehen. Die ideale Deadline wäre der 7.8.2010. Zu diesem Zeitpunkt jährt sich das hessische Datenschutzgesetz, das damals einmalig auf der Welt war, zum 40. Mal. Da könnte man mit der Zusammenlegung ebenfalls die erste einmalige Regelung in der Bundesrepublik treffen, die allen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht."
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