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Alle Landtagsabgeordneten zusammen bilden das Landtagsplenum. Es tagt öffentlich im Plenarsaal des Hessischen Landtages, der einen Anbau zum "alten" Stadtschloss in Wiesbaden bildet. Mit Ausnahme der Parlamentsferien kommt das Plenum in der Regel einmal im Monat zu einer meist drei Tage dauernden Beratung zusammen. Jede politische Partei oder Gruppe, die bei der Landtagswahl mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen auf Landesebene erreicht, kann in die Volksvertretung einziehen. Nach der Geschäftsordnung schließen sich die Abgeordneten der Parteien zu Fraktionen zusammen. Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzenden und ihren Vorstand. Hauptaufgabe der Fraktionen ist die Meinungsbildung. In interner Diskussion werden Stellungnahmen vorbereitet, Gesetzesvorlagen und Anträge beschlossen und die Haltung der Fraktion zu den jeweiligen politischen Themen festgelegt. Nach der Stärke der Fraktionen werden die Sitze im Plenum aufgeteilt. Die SPD Fraktion hat 42 von 110 Sitzen. Rede und Gegenrede bestimmen das Wesen der Plenardebatte, an deren Ende gewöhnlich eine Abstimmung folgt. Hier fallen die endgültigen Entscheidungen. Im Plenarsaal finden die Lesungen zu den Gesetzentwürfen und die Beratung der von den Abgeordneten eingebrachten Anträge statt. In Aktuellen Stunden, bei Großen Anfragen und Dringlichkeitsanträgen diskutiert der Landtag wichtige politische Themen. Im Plenum beantwortet die Landesregierung die mündlichen Fragen der Abgeordneten, die im Rahmen der Kontrollfunktion des Landtags gestellt werden. In einer Plenardebatte machen die Abgeordneten ausführlich von ihrem Rederecht Gebrauch: einerseits durch angemeldete, vom Landtagspräsidenten angekündigte Beiträge ("Der Abgeordnete Müller hat das Wort..."); andererseits durch Zwischenrufe oder Unmutskundgebungen ("Hört, hört", "Lüge", "Buh"...). Viele Besucherinnen und Besucher sind von diesem im "Hohen Haus" gepflegten Debattenstil ebenso überrascht wie von dem zuweilen offenkundigen Desinteresse mancher Abgeordneten, die während der Beratung Akten studieren, Zeitung lesen oder schlicht die Sitzung schwänzen. Dazu muss man allerdings wissen, dass die Positionen der Abgeordneten und Fraktionen bereits zuvor in Ausschuss-, Arbeitskreis- und Fraktionssitzungen diskutiert wurden und daher für die Kollegen im Plenarsaal oft überhaupt nicht neu sind. Deshalb bezweckt der einzelne Debattenbeitrag meist auch nicht, den politischen Gegner zu überzeugen, sondern dient der politischen Profilierung vor den anwesenden Medienvertretern und Besuchergruppen. Durch die öffentliche Plenardebatte legen die Abgeordneten Rechenschaft über ihr politisches Handeln ab und machen die Entscheidungsprozesse im Landtag transparent.
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