|
Landespersonalkommission Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 115 wird eine Landespersonalkommission errichtet. Sie übt ihre Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung aus.
2. bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse mitzuwirken; 3. Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung von beamtenrechtlichen Vorschriften zu machen.
Suche
|
KONTAKT Nancy Faeser MdL |
||
|
© nancy-faeser.de - 2007 powered by kampagne24.de
| |||