Als Rechtsanwältin war es naheliegend, dass ich meinen politischen Schwerpunkt in die Rechtspolitik gelegt habe. Ich bin Mitglied in verschiedenen Gremien:
Rechtsausschuss
Petitionsausschuss
Innenausschuss
Enquetekommission zur hessischen Verfassung
Richterwahlausschuss
Untersuchungsausschuss Banken
Untersuchungsausschuss "Stimmkaufaffäre FWG"
Ich bin Mitglied und Sprecherin des
Unterausschuss Justizvollzug
Welche Aufgaben haben die Ausschüsse? Für die vielfältigen Sachfragen, die der Hessische Landtag bei seiner Arbeit bewältigen muss, werden zu Beginn einer Wahlperiode die Fachausschüsse gebildet. Ihre jeweiligen Aufgabengebiete orientieren sich in der Regel am Zuschnitt der Ministerien der Landesregierung, da deren Vertreter in den Sitzungen Rede und Antwort stehen müssen. Die Ausschüsse des hessischen Landtages:
- Hauptausschuss
- Europaausschuss
- Haushaltsausschuss
- Innenausschuss
- Kulturpolitischer Ausschuss
- Petitionsausschuss
- Rechtsausschuss
- Sozialpolitischer Ausschuss
- Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
- Ausschuss für Wissenschaft und Kunst
Unterausschüsse:
- Unterausschuss Justizvollzug
- Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung
- Unterausschuss für Finanzkontrolling und Verwaltungssteuerung
Die meisten Sitzungen sind nicht öffentlich, damit die ungestörte und freie Sacharbeit der Abgeordneten ohne Druck auf ihre Meinungsbildung gewährleistet wird. Die vom Parlament überwiesenen Themen werden in gründlicher Sachberatung behandelt und für die abschließende Entscheidung im Plenum vorbereitet. Falls erforderlich, können die Ausschüsse für spezielle Fragen zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen, Experten hinzuziehen, öffentliche Anhörungen abhalten oder sich in Reisen von Problemlösungen an anderen Orten überzeugen.
Auch die Eingaben und Beschwerden (= Petitionen) der Bürgerinnen und Bürger werden hier bearbeitet und ihre folgende Behandlung entschieden. Mit allgemeinen Eingaben, die keinem bestimmten Fachausschuss zuzuordnen sind, befasst sich der Petitionsausschuss.
Eine besondere Stellung innerhalb der Ausschüsse nehmen die Enquetekommissionen ein, die zur Untersuchung komplexer und weitreichender Themen eingesetzt werden. Fachleute werden beratend hinzugenommen und erarbeiten gemeinsam im Team mit den Parlamentariern Lösungsvorschläge.
Untersuchungsausschüsse gehören zu den schärfsten Kontrollmitteln des Landtags gegenüber der Regierung und dienen dem Zweck, Vorkommnisse in Politik und Verwaltung, die als Missstände, Affären oder Skandale wahrgenommen werden, aufzuklären. Sie sind insbesondere für die Opposition ein wichtiges Instrument in der politischen Auseinandersetzung, weil das Parlament zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen verpflichtet ist, wenn dies ein Fünftel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags verlangt, das heißt, derzeit mindestens 22 Abgeordnete.
Zu den Rechten der Untersuchungsausschüsse gehört es, in öffentlicher Verhandlung Beweise zu erheben, Gerichte und Verwaltungsbehörden müssen den Ersuchen um Auskünfte und Beweiserhebungen nachkommen. Hierfür gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung sinngemäß. Gleichwohl sind Untersuchungsausschüsse keine Gerichte, sondern dienen der Aufklärung des fraglichen Sachverhalts.
In zahlreiche weitere Gremien entsendet der Landtag Mitglieder, oder er wählt solche nach den entsprechenden Vorschriften – wenn diese fehlen – nach der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags.