Dies habe insbesondere der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Denninger eingefordert.
Sowohl die juristischen Sachverständigen als auch die Gewerkschaften begrüßten deshalb den von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf für ein Polizeientsendegesetz.
Dies gelte auch für die Notwendigkeit, dass der Hessische Landtag mit der Entsendung von hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu befassen sei. „Die Verantwortung des Landes hört nicht mit der Abordnung der Landesbediensteten an den Bund auf“, sagte Faeser.
Darüber hinaus sei auch von den Polizeigewerkschaften die Notwendigkeit der Verbesserung versorgungsrechtlicher Regelungen herausgestellt worden, die ebenfalls durch den SPD-Gesetzentwurf aufgegriffen würden.
Insgesamt kündigte Faeser an, die Detailhinweise der Anhörung aufzugreifen, um den Gesetzentwurf fortzuentwickeln. Sie erwarte deshalb, dass dann das Gesetzesvorhaben im Interesse der hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch von der Landtagsmehrheit mitgetragen werden müsse.









